SeniorenNet Logo Titelbild

Schriftgröße: A A A

 
Regionen Partner Kontakt Impressum Datenschutz
Sie befinden sich hier: Ãœber uns -> Kassen- und Beitragsordnung


Kassen- und Beitragsordnung des SeniorenNet Süd e.V.

Mit Änderungen einschließlich bis 26. April 2017

Einnahmen

1. Mitgliedsbeitrag (siehe Änderung auf S2 vom 26. 4. 2017)

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 45 Euro pro Jahr, für Ehepaar auf 70 Euro und ist bis zum 31. Januar des laufenden Jahres fällig.

Der Beitrag wird per Einzugsverfahren zu Beginn des jeweiligen Jahres erhoben. Bei Eintritt eines Mitglieds im ersten Halbjahr ist der gesamte Beitrag zuzahlen, bei Eintritt im zweiten Halbjahr die Hälfte.

2. Kursgebühr

Für Mitglieder sind die Kurse kostenlos. Nichtmitglieder zahlen eine Gebühr von 7 Euro pro Doppelstunde an das Vereinskonto.
Ausgaben

Ausgaben dürfen nur zur Erfüllung des Vereinszwecks vorgenommen werden. Darunter fallen:

1. Aufwandsentschädigungen für vereinsangehörige Kursleiter

Die Aufwandsentschädigung besteht aus einer Pauschale von 10 Euro pro Doppelstunde. (siehe Änderung auf S2 vom 3. 3. 2010) Die Kursleiter legen eine Teilnehmerliste des jeweiligen Kurses als Beleg dem Schatzmeister vor.

2 Aufwandsentschädigung für nichtvereinsangehörige Referenten

Nichtvereinsangehörige Referenten erhalten eine Vergütung, die unseren Möglichkeiten angemessen ist.

3. Kosten für die Nutzung der Räume

4. Anschaffung von Lehrmitteln (Beamer u. ä.)

5. Wartung und Aktualisierung der Website

6. Verwaltungsausgaben (Materialkosten, Portogebühren u. ä.)

7. Ehrungen und Anerkennungen

8. Spenden für gemeinnützige Zwecke

München, den 3. Oktober 2017

Der Vorstand
gez. Dr. Rainer Petsch, 1. Vorsitzender
gez. Erika Bruchmann, 2. Vorsitzende
gez. Monika Willms, Schatzmeisterin

Änderung der Kassen- und Beitragsordnung 26. 4. 2017 Mitgliederversammlung

Wesentlicher Punkt: Der Mitgliederbeitrag soll ab 2018 45 Euro betragen. Paare zahlen 70 Euro. Die Änderung der Beitragshöhe wird in der Kassen und Beitragsordnung aktualisiert. Rainer Petsch stellte daher folgenden Antrag, ab Januar 2018 den Beitrag für eine Einzelperson von 40 Euro auf 45 Euro und für Paare von 60 auf 70 Euro zu erhöhen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Änderung der Beitragshöhe wird den Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben.

Abstimmung über die Kündigungsfrist am 27. 2. 2013

Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft ist der 31. 10. des jeweiligen Jahres. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen

Beiträge für die Mitglieder geändert am 29. 2. 2012

Beiträge für neue Mitglieder sollen ab sofort ohne Berücksichtigung des SBahnbereichs gelten. (40 € pro Jahr für Einzelpersonen, 60 € pro Jahr für Paare). Der Antrag wurde mit 48 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 0 Nein-Stimmen angenommen.

Abstimmung über die Aufwandsentschädigung am 3. 3. 2010

Der Antrag auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Kursleiter von 6 auf 10 Euro pro Doppelstunde, eingebracht von Schatzmeisterin Gudrun Hoffmann, wurde mit 34 JA Stimmen bei 2 Enthaltungen und 2 NEIN- Stimmen angenommen.